Erwachsene


"Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen:
Wurzeln und Flügel!
"
Goethe

Als Verfahrensbeistand werde ich von Richterinnen und Richtern bestellt und vertrete Kinder in familiengerichtlichen Verfahren, meistens Sorgerechts- oder Umgangsverfahren.
 

Ich spreche zuerst mit den Kindern -  wenn möglich alleine -  um ihnen die Situation und den Ablauf zu erklären und ihre Sicht der Dinge in das Verfahren einzubringen. Dabei achte ich darauf, die Kinder insoweit zu entlasten, dass sie nicht das Gefühl haben, sie seien für eine Klärung des mitunter langwierigen und schwierigen Konflikts der Eltern zuständig.

Mit den Eltern  und ggf. mit anderen Bezugspersonen führe ich danach Gespräche, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, bei der die
Interessen und das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Eine Einvernehmlichkeit ist aufgrund der häufig hochemotional ausgetragenen Konflikte zwischen den Eltern nicht immer möglich. In solchen Fällen versuche ich, zumindest eine Annäherung der Parteien zu erreichen.  Als sog. Anwältin der Kinder bin ich eindeutig parteiisch für die Kinder und vertrete nicht die Interessen der jeweiligen Elternteile. Als Verfahrensbeteiligte bin ich berechtigt, Rechtsmittel einzulegen.

Während des gesamten Verfahrens bin ich Ansprechpartnerin für die  Kinder, d.h. sie können mich gerne anrufen, wenn sie das Bedürfnis dazu haben. Auch weitere persönliche Gespräche sind selbstverständlich möglich.